Allgemeine Geschäftsbedingungen
Digitron GmbH
UID: CHE-479.064.924
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Treuhand-Dienstleistungen der Digitron GmbH (nachfolgend «Digitron») gegenüber dem im Vertrag aufgeführten Kunden.
1.2 Mit der Unterzeichnung des Vertrags oder dem Bezug von Dienstleistungen stimmt der Kunde diesen AGB zu.
1.3 Zusammen mit dem Vertrag und dessen Anhängen bilden diese AGB die abschliessende Regelung zwischen dem Kunden und Digitron.
1.4 Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB (https://www.digi-tron.ch/datenschutz).
2. Allgemeiner Inhalt des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im Einzelfall vereinbarten und von Digitron auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grund kann Digitron ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
2.3 Präsentationen, Stellungnahmen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wird. Zwischenberichte (z. B. nicht abgestimmte Zahlen in der Buchhaltungssoftware) und vorläufige Arbeitsergebnisse können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind unverbindlich.
2.4 Sofern im Vertrag einzelne Mitarbeitende genannt werden, bemüht sich Digitron in angemessenem Umfang, dass diese dem Kunden während des im Vertrag angegebenen voraussichtlichen Zeitraums zur Verfügung stehen. Digitron hat das Recht, einzelne Mitarbeitende auszutauschen. Digitron kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter (auch im Ausland) bedienen.
2.5 Grundsätzlich erbringt Digitron Dienstleistungen in einem Auftragsverhältnis. Falls im Vertrag keine andere Regelung getroffen wird, werden die Dienstleistungen nach Aufwand erbracht.
3. Mitwirkung und Verpflichtungen des Kunden
3.1 Die Leistung von Digitron hängt von der Kooperation des Kunden mit Digitron und der Erfüllung der im Vertrag genannten Verantwortlichkeiten des Kunden ab.
3.2 Der Kunde hat Digitron ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, zukommen zu lassen. Digitron darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Digitron übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue, unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen und Unterlagen des Kunden zurückzuführen sind.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden Digitron in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen.
3.4 Grundsätzlich trägt der Kunde die Verantwortung für die Führung der Buchhaltung und der Finanzen, einschliesslich des Zahlungsverkehrs und der Kontrolle. Digitron erlangt in keiner Art und Weise Organstellung.
3.5 Der Kunde selbst oder eine von ihm dazu beauftragte Drittpartei ist die «für die Rechnungslegung zuständige Person» gemäss Art. 958 Abs. 3 OR. Weder Digitron noch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Digitron übernimmt diese Funktion.
3.6 Übernimmt der Kunde Aufgaben selbst, insbesondere die laufende Verbuchung durch eigene Mitarbeitende, den Zahlungsverkehr oder die Bewirtschaftung der Debitoren und Kreditoren, ist er für deren Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich. Digitron prüft diese Arbeiten nur im Rahmen der vereinbarten Abstimmungsarbeiten.
3.7 Der Kunde prüft die von Digitron erstellten Abrechnungen, Deklarationen und Abschlüsse und meldet Fehler umgehend. Jahresrechnungen und Steuererklärungen werden erst nach Freigabe durch den Kunden verabschiedet bzw. eingereicht. Übrige Abrechnungen und Deklarationen, z. B. gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungen, reicht Digitron gestützt auf die Buchhaltung und die Unterlagen des Kunden ohne vorgängige Freigabe ein, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine Freigabe wünscht. Stellt sich nachträglich ein Fehler heraus, wird dieser mit einer Korrektur bereinigt.
3.8 Liefert der Kunde Unterlagen verspätet, unvollständig oder fehlerhaft, verschieben sich Termine entsprechend. Der daraus entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet. Folgen wie Verzugszinsen, Bussen oder Ermessensveranlagungen trägt der Kunde.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende von Digitron in keiner Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Digitron und dem Kunden sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 20'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
3.10 Der Kunde bevollmächtigt Digitron, im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen mit Behörden, Steuerverwaltungen, Sozialversicherungen und Banken zu korrespondieren und Abrechnungen sowie Deklarationen einzureichen. Soweit dafür separate Vollmachten nötig sind, unterzeichnet der Kunde diese.
4. Buchhaltungssoftware
4.1 Der Kunde schliesst den Lizenz- oder Abonnementsvertrag für die Buchhaltungs- und Lohnsoftware direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab. Er trägt die Lizenzkosten und ist an die Bedingungen des Anbieters gebunden. Digitron ist nicht Vertragspartei dieses Software-Vertrags.
4.2 Die Buchhaltungsdaten gehören dem Kunden. Er räumt Digitron für die Dauer des Vertrags einen Zugang (z. B. Treuhänder- oder Benutzerzugang) im benötigten Umfang ein.
4.3 Digitron haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Fehler, Datenverluste oder Preisänderungen der Software und anderer Drittanbieter (z. B. Banken, Behördenportale, Sozialversicherungsplattformen).
4.4 Bei lokal geführter Software oder dateibasierten Lösungen ist der Kunde für eine regelmässige Datensicherung verantwortlich.
4.5 Der Kunde hält Zugangsdaten vertraulich und informiert Digitron umgehend über einen Wechsel der Software, Änderungen der Zugänge oder der Bankverbindungen.
4.6 Einrichtung, Schulung und Support zur Software erbringt Digitron nur, soweit vereinbart. Diese Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
5. Honorar und Auslagen
5.1 Neben dem Honoraranspruch hat Digitron Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Reisezeit, mit Ausnahme der Zeit des Arbeitsweges von einem lokalen Wohnsitz zum normalen Arbeitsplatz, wird in die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigten Stunden eingerechnet und in Rechnung gestellt.
5.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
5.3 Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Steuern.
5.4 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 14 Tagen auf das von Digitron angegebene Konto zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat Digitron das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen. Weiter besteht in diesem Fall das einseitige Recht von Digitron, den Vertrag fristlos und ausserordentlich aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug werden dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 25 pro Mahnung belastet. Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet.
5.5 Bei einer Kündigung des Vertrags bezahlt der Kunde Digitron alle bis zum Tag der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Bei einer ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden bezahlt der Kunde sämtliche zusätzlichen Kosten, welche Digitron aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung entstehen.
5.6 Aufwand, der im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags entsteht, wird dem Kunden nach Aufwand verrechnet. Dazu gehören insbesondere die Aufbereitung und Zustellung von Unterlagen und Daten an den Kunden oder an einen neuen Treuhänder sowie die Auflösung von Zugängen und Vollmachten bei Banken, Behörden und Sozialversicherungen. Dienstleistungen, die der Kunde über den Beendigungszeitpunkt hinaus bezieht, verrechnet Digitron zu den im Vertrag definierten Preisen.
6. Informationsaustausch
6.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder im Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
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der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Ziffer 6 zurückzuführen ist;
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von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erworben wurden;
-
vom Empfänger unabhängig erstellt wurden oder ihm vor dem Empfang bereits bekannt waren;
-
allgemein bekannt sind oder von Dritten mit allgemeinen Kenntnissen einfach ermittelt werden können.
6.2 Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen.
6.3 Digitron ist weiter berechtigt, vertrauliche Informationen einem Dritten offenzulegen, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Digitron kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, elektronisch verarbeiten respektive durch Dritte (auch im Ausland) verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Digitron stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
6.4 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert Digitron nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
6.5 Die Parteien können für ihre Kommunikation und den Austausch von Unterlagen im Rahmen des Vertragsverhältnisses elektronische Mittel verwenden, insbesondere Telefon, E-Mail, gemeinsame Datenablagen (z. B. Share Drives, Cloud-Speicher) sowie Online-Plattformen von Digitron, des Kunden oder von Dritten (z. B. Revisionsgesellschaften, Banken, Behörden). Nutzt Digitron im Rahmen des Auftrags Plattformen Dritter, z. B. weil eine Revisionsstelle, Bank oder Behörde dies für den Austausch von Unterlagen vorsieht, gelten dafür die Bedingungen des jeweiligen Betreibers; für deren Sicherheit und Verfügbarkeit ist Digitron nicht verantwortlich. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist.
6.6 Digitron setzt für die Leistungserbringung auch Software mit künstlicher Intelligenz (KI) ein, z. B. für die Erkennung und Verarbeitung von Belegen, für Auswertungen oder für Entwürfe von Texten. Die Ergebnisse werden von Mitarbeitenden von Digitron geprüft; die Verantwortung für die Leistung bleibt bei Digitron. Digitron setzt nur Anbieter ein, die vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Daten des Kunden nicht zum Training ihrer Modelle verwenden. Die Datenbearbeitung kann dabei auch im Ausland erfolgen (Ziffer 6.3).
6.7 Soweit Digitron im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, insbesondere Daten von Mitarbeitenden des Kunden in der Lohnbuchhaltung, ist Digitron Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. Digitron bearbeitet diese Daten nur zur Erfüllung des Vertrags und nur so, wie der Kunde es selbst tun dürfte. Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten rechtmässig an Digitron weitergeben darf und die betroffenen Personen informiert hat.
7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
7.1 Die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Buchhaltungen, Jahresrechnungen, Abrechnungen, Deklarationen, Lohnausweise und Steuererklärungen, darf der Kunde zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke verwenden und an Dritte wie Behörden, Banken oder die Revisionsstelle weitergeben.
7.2 Die Rechte an Vorlagen, Hilfsmitteln, Methoden und Know-how, die Digitron für die Leistungserbringung entwickelt oder verwendet (z. B. Auswertungs- und Budgetvorlagen, Checklisten), verbleiben bei Digitron. Der Kunde erhält daran ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zum Eigengebrauch.
7.3 Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen von Digitron sind ausschliesslich für den Kunden bestimmt. Ihre Weitergabe an Dritte, die darauf eigene Entscheide stützen sollen, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Digitron. Dritte können daraus keine Ansprüche gegen Digitron ableiten.
7.4 Ändert der Kunde von Digitron erstellte Unterlagen, ist er für diese Änderungen allein verantwortlich.
7.5 Digitron darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinweisen, insbesondere als Referenz im Internet, in Präsentationen und Werbeunterlagen, und dafür das Firmenlogo des Kunden verwenden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Digitron haftet nur im folgend beschriebenen Umfang:
-
Digitron haftet für Personenschäden und für Sachschäden, für die Digitron gesetzlich haftbar ist.
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Digitron haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu einer Summe von maximal dem Betrag für den betroffenen Auftrag. Im Falle von wiederkehrender Verrechnung ergibt sich der Betrag aus der Summe aller innerhalb eines Jahres verrechneten Beträge.
Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
8.2 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Schäden, für die Subunternehmer von Digitron einzeln oder gemeinsam mit Digitron als Gesamtschuldner haften.
8.3 Unter keinen Umständen haften Digitron respektive ihre Subunternehmer für Schäden, die sie nicht verschuldet haben. Sie haften auch nicht für entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind), mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder Digitron auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde), entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorenen Goodwill oder Skontobeträge, falsche Zahlungen oder nicht realisierte Einsparungen.
8.4 Digitron übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen profitieren, diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen.
8.5 Die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verwechslung oder Verspätung von Sendungen (Belege, Korrespondenz etc.) ist ausgeschlossen.
8.6 Es besteht keine Gewährleistung.
8.7 Digitron haftet nicht für Schäden aus Arbeiten, die der Kunde selbst ausführt (Ziffer 3.6), oder aus Störungen von Software und Drittanbietern (Ziffer 4.3).
8.8 Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge und Verzugszinsen, die der Kunde ohnehin geschuldet hätte, gelten nicht als Schaden.
9. Dauer des Vertrags
9.1 Der Vertrag gilt ab dem im Vertrag angegebenen Startdatum oder, falls kein Startdatum definiert wurde, ab dem Tag der Unterzeichnung durch beide Parteien.
9.2 Sofern der Vertrag keine feste Dauer und keine Kündigungsfrist vorsieht, kann jede Partei ihn mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats schriftlich kündigen. Das Recht zur jederzeitigen Auflösung nach Art. 404 OR bleibt vorbehalten; bei einer Kündigung zur Unzeit ist der entstandene Schaden zu ersetzen. Begonnene Arbeiten mit gesetzlicher Frist (z. B. Jahresabschluss, MWST-Abrechnung) schliesst Digitron auf Wunsch des Kunden noch ab.
9.3 Sollte der Kunde gegen Bestimmungen des Vertrags verstossen, kann Digitron die Dienstleistungen sofort aussetzen oder einstellen.
9.4 Bei Beendigung des Vertrags übergibt Digitron dem Kunden die ihm gehörenden Unterlagen, soweit sie nicht bereits beim Kunden liegen. Die Zugänge zu Software und Plattformen werden aufgehoben, und Vollmachten gegenüber Behörden und Sozialversicherungen erlöschen. Danach ist Digitron berechtigt, ihre Kopien zu löschen, vorbehältlich ihrer eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
10. Allgemeines
10.1 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter diesem Vertrag aus Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.
10.2 Sind Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig, werden solche Bestimmungen aus diesem Vertrag ausgeschlossen. Die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrags bleibt davon unberührt.
10.3 Digitron ist berechtigt, für andere Kunden Dienstleistungen zu erbringen.
10.4 Digitron kann diese AGB anpassen. Die geänderte Fassung wird auf www.digi-tron.ch veröffentlicht und dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist schriftlich, gilt die neue Fassung als angenommen. Bei einem Widerspruch kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
10.5 Mitteilungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
10.6 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
10.7 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort der Niederlassung von Digitron zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.
Digitron | digi-tron.ch | Version 1. Oktober 2026
